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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge (Dienstleistungs- und Werkverträge) zwischen

Peter Wandel
Prinzregentenstr. 67
83022 Rosenheim,

im folgenden “PW” genannt und dessen Auftraggeber, im folgenden Auftraggeber, Anwendung. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts- und/oder Vertragsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt.

3. Soweit zwischen den Vertragsparteien auch individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

1. Beratungsaufträge oder Dienstleistungsaufträge werden im Einzelfall vertraglich vereinbart oder durch die Beauftragung eines Angebotes mit Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://wandel-impact.de/agb abgeschlossen.

2. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann schriftlich, durch Online-Anmeldung, oder in Textform (per E-Mail, oder per Fax) erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.

3. Der Vertrag für eine Veranstaltung kommt erst dann zustande, wenn PW die Anmeldung des Auftraggebers schriftlich oder in Textform durch eine Anmeldebestätigung bestätigt hat. Die Anmeldebestätigung erfolgt an die angegebene Teilnehmeradresse. Die Darstellung der Veranstaltung von PW auf der Webseite https://wandel-impact.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

4. Bei einer Online-Anmeldung für eine Veranstaltung wird durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig anmelden“ eine verbindliche Anmeldung zur dargestellten Veranstaltung erklärt. Die Bestätigung des Zugangs der Anmeldung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Mit der Anmeldung wird die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://wandel-impact.de/agb akzeptiert.

§ 3 Rücktritt

1. Der Teilnehmer kann bis 4 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung vom Vertrag ohne Benennung eines Grundes zurücktreten. In diesem Fall ist kein Teilnahmeentgelt zu bezahlen. Der Rücktritt hat in Textform zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei PW.

2. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten 4 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung bis zum Vortag der Veranstaltung, ist PW berechtigt, 30% des Rechnungsbetrages als Kostenpauschale zu verlangen. Bei einem Rücktritt am Vortag oder Veranstaltungstag beträgt die Kostenpauschale 100% des Teilnahme Entgelts. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass PW kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3. Die Veranstaltung kann von PW aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatz Referenten oder aufgrund höherer Gewalt (Äußere Umstände, z.B. Unwetter, Naturkatastrophen, Stromausfälle, Feuer, schwere Wasserschäden, Streiks etc. welche eine Durchführung der Veranstaltung oder Anwesenheit von Teilnehmern und Referent unmöglich machen). Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Absatz “Haftung” ausgeschlossen.

4. PW kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, z.B. wenn der Auftraggeber die Veranstaltung nachhaltig stört oder auf eine Mahnung keine fristgemäße Zahlung erfolgt. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht nicht.

5. PW ist zum Wechsel von Referenten oder zu Verschiebungen im Ablaufplan der Veranstaltung aus triftigem Grund, z.B. wegen Erkrankung des Referenten, berechtigt, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu.

§ 4 Umfang und Ausführung

Art und Umfang eines konkreten Beratungsauftrags oder Dienstleistungsauftrags wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

§ 5 Vergütung

1. PW ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch PW ausdrücklich einverstanden. Der Auftraggeber teilt PW die Kontaktdaten zur elektronischen Rechnungslegung mit.

2. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, erhält PW einen dem Umfang ihrer bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung. Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat PW zusätzlich für den Zeitraum von der Beendigung des Auftrags bis zum Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist Anspruch auf 90% der ihm für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.

§ 6 Aufrechnung

Gegen den Honoraranspruch und den Aufwendungsersatzanspruch kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt PW die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich richtig zur Verfügung. Die Informationen werden zwischen den Parteien individuell bestimmt.

2. Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von PW die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist PW nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen.

3. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, PW eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.

4. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig über den Fortschritt der Bearbeitung und alle Umstände, welche die Bearbeitung beeinflussen können, zu informieren.

§ 8 Kündigung des Vertragsverhältnisses

1. Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis (Werk- bzw. Dienstvertrag) von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Bis dahin aufgelaufene Aufwendungen und erbrachte Leistungen von PW sind zu gemäß §5 Abs. 2 zu erstatten.

2. Eine Kündigung einer Veranstaltung nach Beginn der Ausführung nicht möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Gewährleistung

1. PW wird seine Pflichten zur Erfüllung des Auftrags mit bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Er gewährleistet, alle Leistungen im Sinn des Auftraggebers zu erbringen, ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit seiner Arbeit auf die Mitarbeit des Auftraggebers angewiesen, vgl. § 6. Insbesondere hinsichtlich jedes Zahlenmaterials und wirtschaftlicher Vorgaben (z.B. Textdokumente, Kalkulationen, Businesspläne), soweit diese auf Angaben des Auftraggebers beruhen bzw. aus Angaben des Auftraggebers resultieren.

2. Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen PW verjähren 12 Monate nach erfolgter Abnahme der Leistung, insofern es sich bei dem geschlossenen Vertrag um einen Werkvertrag handelt.

§ 10 Haftung

1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet PW bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Auf Schadensersatz haftet PW-gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PW vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften 
(z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit PW einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernommen hat und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn PW die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

5. PW übernimmt keine Haftung für den Erfolg der empfohlenen Maßnahmen. Dies gilt auch dann, wenn PW die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.

§ 11 Aufbewahrung von Unterlagen und Daten

PW ist zur Aufbewahrung der ihm zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Leistungen vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen bzw. Daten nicht mehr verpflichtet, wenn seit dem Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses drei Jahre vergangen sind oder seit einer in Textform erfolgten Aufforderung an den Auftraggeber, die Unterlagen abzuholen, ein viertel Jahr vergangen ist.

§ 12 Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Ansprüche oder Rechte des Auftraggebers dürfen ohne Zustimmung von PW nicht abgetreten oder verpfändet werden.

§ 13 Anwendbares Recht

Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.